COVID-Organisation von Skibergsteiger-Rennen in AUT und GER

Aktuell ist die Verunsicherung bei Rennveranstaltern fast greifbar: wie kann ich eine Veranstaltung im Skibergsteigen durchführen ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen und ohne Sportler und Vereinsmitglieder mit einer möglichen COVID-Ansteckung zu gefährden? Wir stellen den aktuellen Stand zusammen.

Die nachstehende Übersicht soll Rennveranstalter ermutigen, es doch zu versuchen für Sportler die eine oder andere Vergleichsmöglichkeit zu schaffen. Natürlich sind alle folgenden Angaben ohne Gewähr.

An die Masken bei Veranstaltern - so wie hier bei der Marmotta Trophy 2021 - werden wir uns auch 2022 gewöhnen müssen.
An die Masken bei Veranstaltern – so wie hier bei der Marmotta Trophy 2021 – werden wir uns auch 2022 gewöhnen müssen.

Österreich

Mit 17.12.2021 ist ganz Österreich (mit Ausnahme Wien) auf demselben Stand was Corona-Regeln betrifft. Für den Spitzensport gelten eigene Regeln, die in der COVID Schutzmaßnahmenverordnung gesetzlich geregelt sind und von den jeweiligen Fachverbänden umgesetzt werden. Als Spitzensport wird eingestuft, was dem jeweiligen internationalen Verband unterliegt, also z.B. ein ISMF Weltcupbewerb.

Im für regionale Skibergsteiger-Veranstaltungen relevanten Breitensport gilt:

  • Es handelt sich um Outdoor-Veranstaltungen, die Maskenpflicht gilt nur in geschlossenen Räumen.
  • Ab 50 Teilnehmern ist ein COVID Beauftragter und ein COVID Präventionskonzept notwendig.
  • Ab 50 Teilnehmern ist die Veranstaltung bei der zuständigen Bezirksbehörde  bis 1 Woche vor Beginn zu melden, ab 250 Teilnehmern ist die Veranstaltung bei der zuständigen Bezirksbehörde bis 2 Wochen vor Beginn zu melden und ist genehmigungs- sowie kontaktnachverfolgungspflichtig. Maximal 300 Teilnehmer.
  • Für Teilnehmer ab 12 Jahren gilt 2G, für Schüler von 12-15 Jahren gilt hierfür auch der Ninja-Pass. Für Teilnehmer unter 12 Jahren entfällt der Nachweis.
  • Für Mitarbeiter und Helfer gilt die 3G-Regel. Dies gilt auch für ehrenamtliche Mitarbeiter, für diese muss eine Bestätigung der Tätigkeit vom Veranstalter vorliegen. Achtung: Seilbahnnutzung nur mit 2G.
  • Bei Outdoorveranstaltungen sind bis zu 4.000 Zuschauer erlaubt, Abstandsregeln sind einzuhalten.

Auf der Webseite der BSO gibt es eine umfassende Fragen- und Antwortensammlung zum Thema.

Deutschland

Die Regelungen in Deutschland sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Auch bei unseren nördlichen Nachbarn gibt es gesetzlich geregelte Sonderregeln für den Spitzensport. Der Breitensport ist jeweils anders geregelt, in Bayern ist ausschlaggebender Faktor die 7-Tage Inzidenz in Landkreisen. Bei Inzidenzen von über 1.000 gibt es keine Sportveranstaltungen. Bei unter 1.000 gelten die Regeln für regionale Skibergsteiger-Veranstaltungen:

  • Es gilt FFP2 Maskenpflicht, außer beim Sport.
  • Für Teilnehmer über 12 Jahren und drei Monaten gilt 2G plus, d.h. zusätzlich zu 2G ein negativer Schnelltest. Für Teilnehmer mit bereits 3 Impfungen (Booster) gilt 2G. Für Teilnehmer unter 12 Jahren und 3 Monaten entfällt der Nachweis.
  • Ab 100 Personen muss ein Infektionsschutzkonzept ausgearbeitet werden, ab 1.000 Teilnehmern muss dieses der Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden, zusätzlich gilt eine verpflichtende Kontaktnachverfolgung
  • Für Mitarbeiter und Helfer gilt die 3G-Regel. Dies gilt auch für ehrenamtliche Mitarbeiter. Achtung: Seilbahnnutzung nur mit 2G.
  • Es gelten zusätzliche Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen
  • Bei regionalen Outdoorveranstaltungen sind bis zu 5.000 Zuschauer erlaubt, Abstandsregeln sind einzuhalten.

Auf der Webseite des bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit gibt es weitere Informationen.

SKIMO Austria
Angaben ohne Gewähr

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