Schiedsspruch des Deutschen Sportschiedsgerichts in der Dopingermittlung NADA Germany gegen Josef Huber

Nach langen Ermittlungen und vielen Gerüchten ist nun der Ende Oktober 2019 gefällte Schiedsspruch in der Dopingermittlung gegen den deutschen Skibergsteiger Josef Huber nach dem Verzicht beider Parteien auf eine Berufung vor dem CAS rechtskräftig. Auf Basis der kürzlichen Veröffentlichung desselben in der online-Datenbank „Nadajus“ haben wir uns bemüht alle Fakten rund um den Fall objektiv zusammenzutragen.

DM Jennerstier19 Jodef Huber c Philipp Reiter 84

Der Schiedsspruch auf „Nadajus“ fasst die Schlüsse des Schiedsrichters Dr. Thomas Summerer vom Deutschen Sportschiedsgericht in Köln in der seit Anfang 2019 abgehandelten Causa NADA Germany gegen Josef Huber zusammen und nimmt auch gleich den Schiedsspruch vorweg: Josef Huber wird

  • wegen Verstoßes gegen die Anti Doping Bestimmungen verwarnt und
  • ihm werden alle Wettkampfergebnisse zwischen 1.12.2018 und 12.2.2019 aberkannt

Darüber hinaus gibt es keine Sperre und auch keine Klage.

Die Fakten – was wurde Josef Huber vorgeworfen?

Bei der Deutschen Meisterschaft Vertical in Immenstadt/Allgäu am 6.1.2019 wurde Huber einer Urin-Dopingkontrolle unterzogen. Bei der Untersuchung der A-Probe im Labor wurde dabei das Stimulans Heptaminol nachgewiesen. Die NADA Germany hatte daraufhin die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die umgehend unter strenger Geheimhaltung mit Ermittlungen begonnen hat.  Huber wurde zudem weiteren 3 Tests in kurzer Abfolge bis 17.2.2019 (DM Individual Jennerstier) unterzogen, die allesamt negativ waren.

Am 14.3.2019 wurde Huber über den Verdacht des Verstoßes gegen die Anti Doping Bestimmungen informiert. Auf Antrag wurde am 28.3.2019 die B-Probe geöffnet, in der sich nun zusätzlich auch das – nicht verbotene Mittel – Octodrin fand.

Die Fakten – was hat der Sportler gemacht?

Huber hatte im Dezember 2018 zur Gewichtsreduktion ein Diätmittel „Revange – Miami Lean“ gekauft und etwa 3 Wochen in Kapselform eingenommen. Nachdem der Erfolg nicht wie erwünscht eintrat, hatte er das Präparat um den Jahreswechsel 2018/19 abgesetzt.

Das Mittel Heptaminol war nicht als Inhaltsstoff der Abnehmpille deklariert gewesen. Nach erst im Februar 2019 vorgestellten Erkenntnissen kann es aber im Körper als Stoffwechselprodukt des o.a. – nicht verbotenen – Inhaltsstoffs Octodrin entstehen.

Aufarbeitung über den Sommer 2019

Josef Huber hatte, nachdem er Mitte März Kenntnis von der Ermittlungen gegen ihn erfahren hatte, sofort und umfassend mit der NADA kooperiert. Von ihm eingesendete Kapseln des Diätmittels wurden dort im Labor untersucht, die Inhaltsstoffe den gefundenen Ergebnissen zweifelsfrei zugeordnet. Huber hatte bezüglich der Inhaltsstoffe stets glaubwürdig beteuert, alle in der Nadamed Datenbank abgefragt und als unbedenklich eingestuft zu haben.

Während der weiteren Ermittlungen kam zu den ursprünglichen Anschuldigungen trotzdem ein Vorwurf dazu: der verbotene Wirkstoff Higenamin war auf der Inhaltsliste der Pillen angeführt, Huber hatte ihn bei seiner Abfrage aber nicht in der Datenbank gefunden, vielleicht wegen der englischen Schreibweise (Higenamine). Obwohl der Stoff bei keiner Kontrolle im Körper des Sportlers gefunden wurde, strengte die NADA trotzdem eine Erweiterung der Anschuldigungen an, da die Einnahme als erwiesen anzusehen war.

Beendigung der Ermittlungen

Im Sommer wurden die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Huber eingestellt, weil kein Vorsatz und keine Systematik erkennbar waren.

Die NADA beantragte nach Untersuchung aller relevanten Punkte eine Sperre inklusive der Übernahme der gesamten Verfahrenskosten durch den ab Frühsommer 2019 durch Anwalt Dr. Dominik Kocholl vertretenen Sportler.

Der Schiedsspruch durch Dr. Thomas Summerer siedelte die Beaufschlagung von Josef Huber mit einer Verwarnung und als Bestrafung „nur“ der zeitlich beschränkten Aberkennung von Ergebnissen  (insbesondere Vizemeister DM Vertical 6.1.2019) jedoch am unteren Ende des Spielraums an, der bis zu einer Sperre von 2 Jahren gereicht hätte.

Die Strafe wurde wegen der in Kauf genommenen Einnahme von Higenamin verhängt. Heptaminol als Stoffwechselprodukt führte zu keiner Urteilsverschärfung, weil die Kenntnis über Derivate und chemisch verwandte Ausformungen von verbotenen Stoffen einem Sportler nicht zugemutet werden könne.
Die Verfahrenskosten wurden zwischen NADA und Huber aufgeteilt.

Der Schiedsspruch wurde nunmehr von beiden Seiten durch Ablauf der Einspruchsfrist akzeptiert, ist rechtskräftig und wird nicht am CAS weiterbehandelt.

Der DAV als zuständiger Fachverband hat eine Stellungnahme zum Fall Josef Huber ausgegeben, denn dieser war zum Zeitpunkt des positiven Tests Teil des Nationalkaders Skibergsteigen. Die Stellungnahme hängt unten am Bericht dran.

Das sagt der Sportler zum Fall

Natürlich haben wir bei SKIMO Austria dem Sportler Josef Huber Gelegenheit gegeben, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen und das Urteil zu bewerten:

„Ich kann guten Gewissens sagen, dass ich niemanden beschissen habe und schon gar nicht wollte. Die Pillen habe ich rein als Diätunterstützung genommen, weil ich Gewicht verlieren wollte. Gut ging es mir damit gar nicht, ich war kraftlos und die mehrere Zeit grantig. Deswegen hab ich das Zeug dann nach 2 Wochen abgesetzt und weggeworfen. Hätte ich nur im Geringsten dran gedacht, dass da was im Urin sein könnte, wäre ich doch nicht bei einer Deutschen Meisterschaft angetreten. Aber daran habe ich in keiner Sekunde gedacht, weil mir das Thema Doping sowas von weit weg war.

Ich hatte jeden auf dem Behälter angeführten Inhaltsstoff in der Online-Datenbank eingegeben und keinen Warnhinweis bekommen. Meine damaligen Infos über Diätunterstützer, Nahrungsergänzungsmittel und Verunreinigungen hätten sicher besser sein können. Dann hätte ich so ein Problem nicht gehabt.  Wenn ich die Einnahme der blöden Pillen rückgängig machen könnte, würde ich das machen. Das letzte Jahr war bestimmt kein leichtes, mit den langwierigen Ermittlungen. Jetzt bin ich aber froh, dass es abgeschlossen ist. “

Fazit

Eine gewisse Ähnlichkeit zum Fall der Schweizerin Maude Mathys im November 2015 ist erkennbar.

Was als Doping-relevant gilt, wird von manchem Sportler zu wenig ernsthaft eingeschätzt. Im gegenständlichen Fall war es „nur“ eine Abnehmpille, aber trotzdem natürlich auch Nahrungsergänzung und ist im Urin und Blut nachweisbar.

Auch das Risiko bei Nahrungsergänzungsmitteln durch Verunreinigungen und Ungenauigkeiten, weil sie am Ende vielleicht alle aus derselben Maschine kommen, wird offenbar unterschätzt.

Einkäufe bei diversen zwielichtigen Internet-Muckibudenzulieferern sollte man daher unbedingt unterlassen.

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