Rechtliche Situation für Skibergsteiger-Veranstaltungen in Österreich

Da bezüglich Veranstaltungen aktuell auf den diversen Kanälen sowohl Rennabsagen, -verschiebungen, als auch neue hoffnungsvolle Renntermine abwechselnd verlautbart werden, haben wir uns bemüht, die aktuelle Situation für Veranstalter und Sportler klar und abgesichert darzustellen. Wie aus der Überschrift ersichtlich beziehen sich die untenstehenden Betrachtungen auf Österreich, die Nachbarn in Bayern und Südtirol haben aber jeweils recht ähnliche Regelungen.

Kurz und bündig

  • Was ist derzeit erlaubt? Gar nichts! Außer für Spitzensportler.
  • Wann wird sich das wieder ändern? Kann man leider nicht sagen.

Das Veranstaltungsverbot

Es gab in den letzten Wochen mehrere verschiedene Verordnungen. Teilweise waren Veranstaltungen dezidiert verboten (mit ausdrücklicher Erwähnung, dass darin auch Sportveranstaltungen inkludiert sind), teilweise werden in den Verordnungen „nur“ die Veranstaltungen angeführt, die stattfinden können und wofür man den privaten Wohnbereich verlassen darf.

Immer gleich war aber die Tatsache, dass alle Sportveranstaltungen im Nicht-Spitzensport-Bereich verboten waren bzw. sind.

Was ist Spitzensport

Aktuell werden in der „Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von Covid-19 getroffen werden (2. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung – 2. Covid-19 -NotMV)“ im § 13 Spitzensportveranstaltungen als solche definiert, wo nur Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 teilnehmen.

In dieser Ziffer 6 wird Spitzensport definiert als „Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen“. Spitzensportler sind laut Ziffer 8 „Sportlerinnen/Sportler, die Sport mit dem ausdrücklichen Ziel betreiben, Spitzenleistungen im internationalen Maßstab zu erzielen“.

Wer ist nun wirklich Spitzensportler? Die großzügige Auslegung

Wenn man Gesetze und Verordnungen sehr großzügig interpretiert, reicht es, als Spitzensportler zu gelten, wenn man zumindest versucht, Spitzenleistungen zu erbringen, egal wie unrealistisch das auch sein mag. Unter diesem Aspekt wäre die einzige Bedingung, dass man als Hobby-Athlet nur fest daran glauben muss bzw. das ausdrückliche Ziel hat, dass man beim nächsten Skitourenrennen schneller als Jakob Herrmann ist oder man ohnehin der bisher immer unentdeckte Marcell Hirscher des Skibergsteigens ist.

Natürlich haben wir auch versucht, unsere Bewerbe (Meisterschaften, Alpencup, Pinzgau-Trophy, etc.) auf diese Art durchzuführen, um sie für Hobbysportler – die sich offiziell als Spitzensportler deklarieren – offen zu halten. Das ist aber aktuell nicht möglich, weil die Auslegung eben in der Praxis nicht so großzügig ist.

Die tatsächliche strengere Auslegung

  • Ein Verband kann eine seiner Veranstaltung zu einer Spitzensport-Veranstaltung deklarieren. Im Skibergsteigen ist der zuständige Fachverband der ÖSV. Für diesen zählen als Spitzensport im Skibergsteigen Veranstaltungen/Bewerbe der ISMF (Weltcup, Weltmeisterschaften) sowie nationale Meisterschaften und kaderinterne Testrennen zur Vorbereitung auf diese Events.
  • Es wurden von den Fachverbänden Listen ans Innenministerium gemeldet mit den Namen aller österreichischen Kaderathleten (Bundes- und Landeskader, inklusive Nachwuchsbereich). Wer sich auf dieser Liste befindet, hat bisher weiterhin Sportstätten nutzen dürfen und darf nun eben auch an Sportveranstaltungen teilnehmen.

Gibt es Schlupflöcher?

Eigentlich nicht, und Schlupflöcher sind auch nicht im Sinne des Erfinders, der Behörden.

Es steht aber nicht im Gesetz, dass nur von der BSO anerkannte Fachverbände solche Spitzensport-Listen erstellen können, weswegen sich theoretisch jeder einzelne Athlet bzw. jede Veranstaltung und auch jeder nicht anerkannte Fachverband sich als Spitzensport deklarieren kann.
Damit hat man vielleicht manchmal sogar Glück und es gibt auch wirklich einige solche Sportler/Veranstaltungen, die man objektiv als Spitzensport einordnen kann. In der entprechenden Liste des Bundesministeriums wird man so aber nicht aufgenommen werden.
Dieses Schlupfloch bleibt daher eigentlich nur bestehen, wenn man mit Behörden/Polizisten zu tun hat, die schlecht vorbereit und/oder unwissend sind. Sobald hier genauer recherchiert wird, ist das Schlupfloch wohl endgültig gestopft.

Weiters gibt es noch den Ansatz, Veranstaltungen nicht als solche zu bezeichnen und abzuwickeln, sondern z.B. mit stundenlang/tagelang offenen Startfenstern. Wurde auch im Sommer Läufen und Radrennen so gemacht, Stichwort Fastest Known Time FKT. Aber „richtige“ Veranstaltungen sind diese Konstruktionen eben nicht und der Veranstalter muss sich überlegen, ob das noch dem Charakter eines Sportevents entspricht.

Welche Folgen können sich für Veranstalter und/oder Teilnehmer ergeben?

Wenn man Glück hat, alles gut läuft und es nicht groß aufgebauscht wird, gibt es vielleicht gar keine Konsequenzen. Allerdings könnte es die folgenden Probleme geben:

  • Einen massiven Shitstorm von anderen Veranstaltern, die sich berechtigt aufregen, warum hier etwas veranstaltet wird, während die eigenen Veranstaltungen abgesagt werden mussten, was eine genauere Prüfung der Behörden verursachen könnte
  • Wenn dadurch die zuständige Behörde zum Schluss kommt, dass es sich dabei nicht um echten Spitzensport handelt, gibt es mit Sicherheit eine Geldstrafe für den Veranstalter. Da es im Skibergsteigen klare vom ÖSV definierte Spitzensport-Auslegungen und Spitzensport-Athleten gibt, wird hier wohl keine Behörde bei sorgfältiger Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommen.
  • Wenn es zu herkömmlichen Verletzungen/Haftungen aufgrund von Unfällen kommt, werden allfällige Versicherungen wohl nicht bezahlen, weil man am Wettbewerb gar nicht teilnehmen hätte können.
  • Auch das Veranstalterteam mitsamt Helfern wird wohl versicherungstechnisch Probleme bekommen, wenn etwas passiert.
  • Als Starter muss man damit rechnen, dass im Ziel neben dem Zeitnehmer auch die Polizei stehen könnte, um gleich aufzunehmen, wer aller gegen die Corona-Verordnungen verstößt hat und sich damit eine Geldstrafe verdient hat. Sollte es aufgrund der Uhrzeit auch während der Ausgangsbeschränkungen sein, wird die Strafe deswegen wohl nicht kleiner werden …
  • Sollten sich wirklich Teilnehmer bei so einer Veranstaltung mit Corona anstecken, könnte es natürlich auch noch zu Privatklagen oder ähnlichem kommen.

Wie hoch solche Strafen sind, kann man noch nicht sagen, weil es von mehreren Faktoren abhängt und bis jetzt (im Sport) noch nicht vorgekommen ist.

Wie lange gilt das noch?

Es gibt inzwischen die rechtliche Regelungen, dass bestimmte Verordnungen zu Ausgangsbeschränkungen, Veranstaltungsverboten, etc. immer nur 10 Tage gelten und dann vom Hauptausschuss des Nationalrats verlängert werden müssen. Das ist bereits ein paar Mal passiert. Das wird wohl auch noch ein paar Mal passieren. Insgesamt heißt das, dass natürlich in ein paar Tagen diese Verordnung wieder auslaufen wird (egal, wann man diesen Artikel liest), aber die Chance groß ist, dass sie kurz davor eben wieder verlängert wird.

Wie lange das so gehen wird, kann keiner sagen, denn das hängt von vielen Faktoren ab. Als wenig optimistischen Hinweis kann man aber die erste Welle vom Frühjahr 2020 verwenden. Damals wurden Sportveranstaltungen für Hobbysportler erst wieder mit 1. Juli 2020 erlaubt, vorher gab es nur teilweise Sonderregeln, die von manchen Verbänden erreicht wurden für regelmäßige Verbands-Wettbewerbe (im Profibereich zB die Bundesliga, im Hobbybereich zB die Tennis-Mannschaftsmeisterschaft ab Juni). Der erste Ausdauer-Hobby-Sportbewerb Österreichs nach der ersten Corona-Welle fand am 4. Juli 2020 im Rahmen der Pinzgau-Trophy statt, mit Einzelstart für Bergläufer und Mountainbiker, veranstaltet vom Autor dieses Artikels.

Umgelegt auf den heurigen Winter kann man daher jetzt vielleicht noch hoffen, dass im März vielleicht schon wieder etwas geht, es könnte aber auch April oder Mai werden. Fixe Zeitpunkte gibt es aber noch nicht und dass bereits im Februar wieder normale Veranstaltungen erlaubt sind, ist wohl leider so optimistisch, dass man es fast schon unrealistisch nennen muss.

Stimmen diese Ausführungen 100%ig?

Gesetze werden von verschiedenen Personen verschieden ausgelegt. Ich habe mich schon lange mit diesem Problem auseinandergesetzt, bin aber kein Jurist und gebe daher auch für diese Ausführungen keine Gewährleistung. Es wäre sogar schön, wenn einige Sachen davon falsch wären und wir Hobbysport-Veranstaltungen (bald wieder) machen könnten. Allerdings wurden aufgrund dieser Überlegungen bereits etliche Skibergsteiger-Wettkämpfe dieses Winters abgesagt …

Text: Peter Gruber
Veranstalter Pinzgau Trophy, Vize-Spartenleiter ÖSV Sparte Skibergsteigen

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