Wie ist das mit dem Pistengehen?

Eine knappe und gut lesbare Zusammenfassung der rechtlichen Situation beim Pisten-Skitourengehen hat der bekannte Jurist für Freizeitrecht Dr. Wolfgang Stock auf der Webseite der Naturfreunde Österreich zusammengestellt. Dass das Thema komplex ist, weiß man schon seit dem Beginn der Diskussion im Jahr 2002. Fakt ist aber, dass es neben der offensichtlichen Gefährdungssituation für Tourengeher durch Präparierungen auch die andere Seite gibt, nämlich dass rechtlich ein Verbot in den seltensten Fällen durchzuhalten ist.

Dr. Stock sagt dazu:

„Für Verbote durch Pistenbetreiber gilt: Das Vorliegen eines Verbotes bedeutet nicht, dass es auch rechtmäßig ist.“

Das ist kein Freibrief für das Gehen auf allen Pisten der Welt, es relativiert allerdings die aktuell wieder so hochkochende Diskussion über das Pistengehen.

Allgemein kann man sagen: rund 700.000 Tourengeher in Österreich sind eine derartig breite Front, dass eine Vernachlässigung durch den Tourismus wirtschaftlich fahrlässig wäre. Durch ein Miteinander und durch Kommunikation kann auf Basis bestehender Rechtsgrundlagen eine finanziell und rechtlich befriedigende Lösung für alle gefunden werden. Beispiele gibt’s dafür eh schon genug, von Gletschergebieten wie dem Kitzsteinhorn oder dem Pitztaler Gletscher bis zu tiefergelegenen Gebieten wie der Mutterer Alm und dem Galsterberg.

Hier der Link zum hervorragenden Artikel.

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