Reglement

REGLEMENT DES ASKIMO 2012/2013

Als Reglement gilt international die aktuelle Fassung in englischer Originalsprache in der jeweils gültigen Fassung auf www.ismf-ski.org

Der ASKIMO hat für Österreichische Rennen ein zusammengefasstes Basisreglement zusammengestellt, das bei ASKIMO registrierten Rennen der Kategorien A und B verpflichtend ist und zur Einhaltung durch Rennveranstalter in der Kategorie C empfohlen wird.

Klassen:

  • Cadet: 15 – 17 Jahre (JG 1996 – JG 1998)
  • Junior: 18 – 20 Jahre (JG 1993 – JG 1995)
  • Senior: 21 – 44 Jahre (JG 1969 – JG 1992)
  • Masters: ab 45 Jahre (JG 1968 und älter)

Bezugsjahr für die Saison 2012/2013 ist somit das Jahr 2013.
Die Jugendklassen „Cadet“ und „Junior“ sowie die Damen aller Klassen starten ausschließlich auf den kurzen Strecken.

Österreichisches Basisreglement:

Punkt 1.) Die Anwesenheit beim Athletenbriefing innerhalb einer Stunde vor dem Start ist für alle Teilnehmer verpflichtend.

Punkt 2.) Als Ausrüstung ist verpflichtend für jeden Läufer mitzuführen:

  • Ski mit Metallkanten, Mindestbreite von 60 mm unter dem Fuß. Mindestlänge Herren aller Altersklassen 160 cm, Damen aller Altersklassen 150 cm. Die Bindung muss Fersenfreiheit für den Aufstieg erlauben und muss seitlich und frontal auslösen.
  • Schuhe müssen über den Knöchel reichen, 2 Schnallen haben und auf mind. 75% der Fläche eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen
  • Ein paar Schistöcke ohne Metallteller
  • Ein Rucksack mit ausreichender Größe
  • Ein Paar Felle (muss auch im Ziel vorhanden sein)
  • Ein funktionierendes VS- Gerät, dass auf der Frequenz 457 Khz sendet und empfängt (ist direkt am Körper unter der Kleidung zu tragen!)
  • Lawinenschaufel mit mind. 0,04 m2 Blattgröße und Stiel mit L- oder T-Griff, Gesamtlänge mind. 50 cm.
  • Lawinensonde mind. 2,4 m lang und Ø mind. 10 mm
  • Eine mindestens 1,8 m2 große Rettungsdecke (Alufolie)
  • Handschuhe, die die gesamte Hand bedecken (müssen während des gesamten Rennens getragen werden)
  • Bekleidung Oberkörper: drei Schichten, eine davon langärmlig (am Körper) und eine davon als Windstopper (am Körper oder im Rucksack)
  • Bekleidung Unterkörper: zwei lange Schichten (am Körper), eine davon als Windstopper (am Körper oder im Rucksack),
  • Helm (auch bei Vertical- Rennen)
  • Signalpfeife
  • Sonnenbrille oder Skibrille

Zusätzlich kann durch den Veranstalter vorgeschrieben werden:

  • eine Schihaube, Rennanzughaube oder ein Stirnband
  • für Ober- und Unterkörper jeweils eine weitere Bekleidungsschicht
  • Sitzgurt mit Klettersteigset. Jeder Teil des Systems muss eine UIAA Prüfung aufweisen.
  • Steigeisen mit mind. 10 Zacken
  • ein Seil gemäß UIAA Standard 101 mit einem Durchmesser mind. 8 mm / mind. Länge 30 m
  • Stirnlampe
  • ein zweites Paar Handschuhe

Die Ausrüstungsregeln gelten für alle Arten von Rennen und Disziplinen.

Punkt 3.) Die Vollständigkeit der Ausrüstung obliegt dem Teilnehmer. Eine Kontrolle des VS Gerätes wird unmittelbar vor dem Start durchgeführt. Die gesamte Ausrüstung wird zumindest nach dem Zieleinlauf als Stichprobe durchgeführt, fehlende oder mangelhafte Ausrüstung führt zu Zeitstrafen oder Disqualifikation. Der Veranstalter kann zusätzlich vor dem Start eine Überprüfung der gesamten Ausrüstung anbieten.

Punkt 4.) Jeder Teilnehmer erhält zwei Exemplare seiner Startnummer, je eine davon ist auf dem Rucksack und auf dem rechten Oberschenkel zu befestigen

Punkt 5.) Die Strecke ist mit Richtungstafeln und Fähnchen ausreichend markiert. Die Route nicht zu verlieren, liegt damit in der Verantwortung des Teilnehmers.

Punkt 6.) An ggf. montierten Fixseilen muss in den vorgeschriebenen Abschnitten zu jedem Zeitpunkt jeweils mindestens ein Karabiner eingehängt sein. In Tragepassagen müssen die Ski am Rucksack fix befestigt werden.

Punkt 7.) Das Klettersteigset muss, wenn es nicht benutzt wird, im Rucksack verstaut oder eng um die Taille versorgt werden.

Punkt 8.) Steigeisen müssen, wenn sie nicht benutzt werden, im Rucksack verstaut werden, Zacken an Zacken

Punkt 9.) Die vorgeschriebenen Fellwechsel müssen durchgeführt werden. Dazu sind ausschließlich die abgesperrten Wechselzonen zu benutzen. Die Stöcke müssen am Boden abgelegt werden. Vor dem Verlassen der Wechselzone müssen die Felle versorgt sein.

Punkt 10.) Eine Hilfe von außen, z.B. durch Materialgabe oder Taktvorgabe, ist zu keinem Zeitpunkt des Rennens erlaubt. Bei benötigter Hilfe ist der nächste Streckenposten zu informieren. Gebrochene Ski und Stöcke dürfen während des Rennens getauscht werden.

Punkt 11.) Die Strecke kann aus Wetter- oder sonstigen, unvorhersehbaren Gründen durch den Rennleiter bzw. die Jury kurzfristig geändert werden, das Rennen kann aus den selben Gründen jederzeit abgebrochen werden

Punkt 12.) Jeder Teilnehmer ist zur Hilfeleistung an in Gefahr befindlichen Personen verpflichtet. Die aufgewendete Zeit wird von der Jury berücksichtigt

Punkt 13.) Doping ist verboten. Es gilt die Dopingliste der NADA. Stichproben werden durchgeführt

Punkt 14.) Einsprüche müssen innerhalb von 30 Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse in schriftlicher Form zusammen mit einer Summe von € 30,– an die Jury eingereicht werden. Eine Entscheidung fällt innerhalb der nächsten Stunde. Der Geldbetrag wird nicht zurückerstattet.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bei Ausscheiden oder bei Aufgabe beim nächsten Streckenposten abzumelden. Er hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass die Rennleitung über seinen Verbleib informiert ist. Falls durch Fahrlässigkeit eines Teilnehmers eine Suchaktion ausgelöst wird, werden diesem die vollen Kosten dafür in Rechnung gestellt!

Empfohlen: ein Mobiltelefon, um bei einem Unfall Hilfe anfordern zu können

Weiters ist eine ASKIMO- Lizenz dringend empfohlen, sie gewährleistet die Kostendeckung einer Bergung nach einem Unfall. ACHTUNG: alle herkömmlichen Versicherungen (Alpenverein, ÖSV etc.) bezahlen NICHT für Bergungen in Rennen!

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